Fit&Fight

AGB

AGB

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  • 1 Mitgliedschaft

Jeder Mitgliedswerber tritt dem Fit&Fight Linz und allen Zweigstellen und dem Fit&Fight Verein Steyr durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages inklusive der vorliegenden AGB und der Schulordnung als Mitglied bei. Die Auswahl der Mitglieder und auch deren Ablehnung obliegen dem Fit&Fight Linz und allen Zweigstellen. Die Ablehnung einer Mitgliedschaft bedarf keiner Begründung.

 

  • 2 Änderung des Mitgliedsbeitrages / der Einheiten / Tarife / Trainingsort Seitens Fit&Fight Linz und alle Zweigstellen

Der für das einzelne Mitglied durch den Mitgliedsvertrag festgelegte, monatliche Mitgliedsbeitrag unterliegt der Indexerhöhung. Das Fit&Fight Linz und alle Zweigstellen behalten sich Änderung des Stundenplans in Form der Anzahl und / oder Zeit der angebotenen Einheiten vor. Diese berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Ebenso können sich die Tarife, sowie das Angebot im Allgemeinen für Intensivklassen, Kleingruppen, Lehrgänge, und anderen von Fit&Fight angebotene Dienstleistungen ändern und berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Änderung der Trainingslokalität innerhalb eines Ortsgebietes berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

 

  • 3 Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel ist nur monatsweise zu den aktuellen Tarifpreisen möglich und muss spätestens eine Woche vor Monatsende schriftlich bekannt gegeben werden.

 

  • 4 Trainingsfreie Zeit

Drei Wochen in den Sommermonaten und zwei Wochen zur Weihnachtszeit hat das Fit&Fight Linz und alle Zweigstellen geschlossen. In dieser Zeit findet kein Training statt. Die genauen Termine werden per E-Mail bekannt gegeben. An Feiertagen findet ebenfalls kein Training statt.

 

Semesterkurse welche in unseren Stundenplänen als solche gekennzeichnet sind, finden nur Semesterweise an österr. Schultagen statt.

 

Im Fall von schulinternen Maßnahmen oder Fortbildung der Trainer behält sich das Fit&Fight Linz und alle Zweigstellen vor, kurzfristig vorübergehend die Schule zu schließen. Die trainingsfreie Zeit ist bereits im Monatsbeitrag berücksichtigt und kann daher weder in eine Gutschrift noch in Geld umgewandelt werden. Die Mitgliedsbeiträge werden auch in der trainingsfreien Zeit fällig gestellt. Die Kinder- und Jugendklassen finden während der Schulzeit statt. Das Training entfällt an schulfreien Tagen. (Ausnahmen in den Sommermonaten werden mit den Eltern abgesprochen).

 

Ein behördliches Betretungsverbot/Schließung wegen außergewöhnlichen Umständen, wie Seuchen, Unwetter, Überschwemmungen etc… ermächtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung. Überschreitet das Betretungsverbot/Schließung eine Dauer von 21 Tagen, wird dem Mitglied ein ganzes Beitragsmonat gutgeschrieben. Eine Auszahlung dieses Guthabens ist ausgeschlossen.

 

  • 5 Kündigung

Die Kündigung kann nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestmitgliedschaft zu jedem Monatsende erfolgen. Die Kündigung hat ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen. Entweder per E-Mail auf office@fit-fight.at oder per Post an unsere Büroadresse: Erich Eibl, Birkenfeld 7, 4154 Kollerschlag. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen. Erfolgt keine Kündigung nach der Mindestmitgliedschaft, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils und fortlaufend um 3 Monate.

 

  • 6 Auflösung aus wichtigem Grund

Das Vertragsverhältnis kann seitens Fit&Fight Linz und allen Zweigstellen jederzeit aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Insbesondere, wenn das Mitglied trotz Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, länger als einen Monat mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der bereits fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Weiters kann das Vertragsverhältnis aufgrund einer Verletzung der einzelnen Punkte der ausgehängten Trainingsordnung und Hygienebestimmungen durch das Mitglied oder eines unehrenhaften Verhaltens in- und außerhalb der Trainingsstätten jederzeit aufgelöst werden.

 

  • 7 Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Training im Fit&Fight Linz und allen Zweigstellen erfolgt auf eigenes Risiko. Beinhaltet sind alle für die Kampfkunst und den Kampfsport typischen Risiken. Der Haftungssauschluss erstreckt sich auf leicht fahrlässiges Handeln der Trainer, Assistenztrainer und Übungsleiter. Schäden, welche aufgrund selbstverschuldeter Verletzung oder allenfalls Verletzung durch Dritte auftreten, können weder gegen das Fit&Fight Linz und allen Zweigstellen noch gegen die Trainer, Assistenztrainer oder Übungsleiter geltend gemacht werden. Der Verschleiß von Trainingskleidung, Trainingsartikel, wie Stöcke, Pratzen etc. kann ebenso nicht als Schaden geltend gemacht werden. Jedes Mitglied haftet im Falle einer vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Beschädigung der Einrichtung in den Umkleiden, Wartebereichen und Trainingsräumen persönlich. Das Mitglied hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.

 

  • 8 Vorbehalt

Alle im Fit&Fight Linz und allen Zweigstellen erlernten Techniken sind nur für den Notfall gedacht und ausschließlich in solch einem Fall anzuwenden.

 

  • 9 Gerichtsstandvereinbarung

Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag, den AGB oder der Schulordnung resultierenden Streitigkeiten ist Linz.

 

  • 10 Zustellung

Die Zustellung von Schriftstücken, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form, erfolgt an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle einer Änderung der Zustelladresse, ist dies unverzüglich mit zu teilen. Andernfalls gilt die Zustellung an die zuletzt genannte Adresse als ordnungsgemäß.

 

  • 11 Kundmachung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fit&Fight Linz und allen Zweigstellen sowie die interne Schulordnung wird an einer allgemeinen zugänglichen Stelle ersichtlich gemacht und sind für jeden einsehbar. Das Mitglied wird bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, nimmt sie durch seine Unterschrift am Mitgliedsvertrag zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.